Lügde-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen erstes Urteil im Fall Lügde ein

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Die Staatsanwaltschaft Detmold hat nach dem ersten Urteil im Missbrauchsfall Lügde Antrag auf Revision gestellt.

Antrag auf Revision gestellt. Das teilte eine Sprecherin der Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit. Für ihre Begründung habe die Staatsanwaltschaft vier Wochen Zeit, nachdem das schriftliche Urteil des Landgerichts eingegangen ist.Detmolds im Missbrauchsfall Lügde.

Verurteilt wurde er Angeklagte auch wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos. Der Verurteilte hatte am Mittwochabend das Gericht als freier Mann verlassen, nachdem er bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall mit zwei Jahren und neun Monaten eine deutliche höhere Strafe gefordert. Damit wäre eine

nicht möglich gewesen. Sollte die Staatsanwaltschaft nun bei der Revision bleiben, würde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Würde der BGH fündig, müsste das Landgericht Detmold den Fall neu aufrollen.Kritik an dem Urteil des Landgerichts Detmold war zuvor vom Deutschen Kinderschutzbund geäußert worden.

Das Landgericht hatte das Hauptverfahren gegen Andreas V. und Mario S. Ende Juni abgetrennt, da der nun verurteilte Täter aus Stade im Gegensatz zu den beiden Hauptangeklagten nie auf dem Campingplatz in Lügde gewesen sein soll.

 

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Urteil kassieren und weiterreichen in die höhere Instanz, wäre mein Vorschlag.

würde. Dieser Prozessauftakt samt den dazugehörigen Kommentaren, der Pressearbeit etc war eine unerträgliche Farce.

Dieser Prozessauftakt voll 'von Harmonie' war ein weiterer Skandal im Fall 'Lügde', wo es schließlich auch um die Frage eines allgemeinen Versagens von Strukturen und Institutionen geht. Ein Geständnis wird einem vom Advokaten nahegelegt, wenn wie hier kein Leugnen mehr helfen

Wäre noch zu hoffen, dass Revisionsverfahren zügig zustande kommt. Die Vorinstanz hätte das voraussehen können.

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