In seiner Urteilsbegründung ging das Gericht auch auf das Verhältnis von Andreas S. und Florian V. ein. Der Nebenangeklagte sei ein jederzeit austauschbarer Lakai gewesen, sämtliche Vorgaben zur Jagd habe Andreas S. gemacht. Florian V. bekommt nun Entschädigung für die Zeit, die er in Haft saß.
Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 5 Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte.
Andreas S. hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. „Plötzlich“ habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.
Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.
Die Verteidigung hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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