Die angeklagte Frau, hier mit ihrem Anwalt Thorsten Osterkamp, war 2022 im ersten Prozess zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.Zum zweiten Mal befasst sich eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Verden seit Montag mit dem inzwischen mehr als neun Jahre zurückliegenden Fall einer tödlich verlaufenen Hausgeburt. Eine frühere Hebamme aus Neustadt am Rübenberge muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen verantworten.
Hebamme Ende November 2022 wegen Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden . Knapp ein Jahr später hatte der Bundesgerichtshof auf die Revision der Angeklagten das Urteil aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der BGH -Beschluss wurde jetzt zum neuen Auftakt noch nicht im Einzelnen thematisiert. Die Karlsruher Richter hatten befunden, der Schuldspruch halte revisionsgerichtlicher Nachprüfung stand.
Im erfolgreich angefochtenen Urteil war der Hebamme „kapitales Versagen“ attestiert worden. Sie hatte in ihrer Aussage beteuert, die Eltern hätten sich nach den ersten Komplikationen geweigert, in eine Klinik zu gehen. Am Montag machte die 62-Jährige noch keine Angaben. Dies könnte vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sagte der Verteidiger.
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