Simone Fischer , die Behindertenbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, hat in ihrem Büro eine Broschüre zum Thema leichte Sprache in der Hand.Behinderte Menschen mit gesetzlicher Betreuung können zum zweiten Mal an Kommunalwahl en teilnehmen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Teilhabe , meint die Landesbehindertenbeauftragte.
Betroffen sind im Südwesten etwa 6000 Menschen, für die ein Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin in allen Lebensbereichen bestellt hat. Im Südwesten war diese Gruppe noch bis kurz vor den Kommunal- und Europawahlen 2019 ausgeschlossen gewesen. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig festgestellt.
Die Beauftragte forderte die Kommunen auf, möglichst alle Wahllokale barrierefrei zu gestalten. Das beziehe sich auf den gesamten Weg zum Wahlraum, also auch auf die verkehrliche Anbindung und auf die Qualität des Weges vor und im Gebäude."Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch zeitweise mobilitätsbeeinträchtigte Menschen, Senioren mir Rollator und Familien mit Kinderwagen", betonte Fischer.
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