Im Sommer 2021 geht ein heftiger Starkregen im schwäbischen Kutzenhausen nieder. Durch den Regen strömt nicht nur Wasser, sondern auch viel Erdreich aus einem angrenzenden Maisacker auf eine Wohnstraße am südlichen Ortsrand von Kutzenhausen. Von dort aus laufen Wasser und Schlamm in den Keller von Familie Kögel. An der Heizung und dem Gebäude sei damals ein Schaden von rund 70.000 Euro entstanden, erzählt Jochen Kögel dem BR.
Wasserrechtlich darf der Unterlieger dem Oberlieger kein Wasser zurückstauen, heißt es seitens der Gemeinde. Bedeutet: Kögel dürfe demnach dem Landwirt nicht den Weg für das abfließende Wasser verbauen. Außerdem müsse erst einmal eine grundsätzliche Hochwasserlösung für Kutzenhausen her, so die Argumentation der Gemeinde. Das große Problem: Der Ort liegt in einer Mulde, bei Regen fließt von drei Seiten Oberflächenwasser zu.
Gleichzeitig wolle man mit der örtlichen Brauerei über eine Erweiterung eines gemeinsamen Regenrückhaltebeckens verhandeln, das künftig Niederschlagsspitzen abfangen könnte. Dafür seien aber Genehmigungen des Wasserwirtschaftsamts sowie Zuschüsse der Regierung von Schwaben notwendig, so die Gemeinde auf Anfrage des BR.
Der Ausschuss hat nun entschieden: Der Anwohner muss seine Mauer im Garten nicht abreißen - sie darf vorerst stehen bleiben. Benjamin Miskowitsch , der zuständige parlamentarische Berichterstatter im Landtagsausschuss, sagte dem BR, als aktiver Feuerwehrler habe er schon sehr oft solche Hochwasser gesehen: "Diese Starkregenereignisse kommen oft ohne Vorwarnung und in voller Wucht". Miskowitsch sagte, er verstehe jeden, der sich in einer solchen Situation selbst hilft.
Dieser Artikel ist erstmals am 4. März auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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