Der AfD-Politiker Björn Höcke steht in Halle vor Gericht. Hat er wissentlich eine verbotene Parole der SA verwendet? Kurz vor Prozessbeginn wurde die Anklage verändert - nicht zum ersten Mal.-Chef Björn Höcke ist der Umfang der Anklage verändert worden.
Die neue Verteidigung von Höcke habe noch keine Einsicht in die Akten zum Vorfall in Gera und deshalb nicht ausreichend Zeit gehabt, sich auf die Verhandlung am Donnerstag vorzubereiten. „Dieser Teil des Vorwurfs wird also nicht Gegenstand des heutigen Hauptverhandlungstages sein“, sagte Kessler-Jensch.Konkret wird Höcke vorgeworfen, die verbotene Losung der Sturmabteilung , der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben.
Außerdem wird dem Politiker vorgeworfen, die Losung im vergangenen Dezember bei einer Veranstaltung der AfD im thüringischen Gera verwendet zu haben. In Gera soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil „Alles für“ selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen. Die Anklagepunkte zu diesem Vorfall wurden nun wieder von den Punkten zu der Rede in Merseburg abgetrennt.
Höcke wird sich nicht nur in Halle einem Prozess stellen müssen. Auch am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage zugelassen - dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Ermittlungen gab es gegen Höcke schon häufiger. In Halle muss er sich nun aber erstmals vor Gericht verantworten.
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