Wer nahe einer Kirche wohnt, muss hinnehmen, dass dort mehrmals am Tag die Glocken läuten. Für einen Mann in Bayern ist das aber eine echte Tortur.wie das Oktoberfest: Einem Einwohner einer Marktgemeinde im Landkreis Kelheim, der nahe einer katholischen Pfarrkirche lebt, ist das viertelstündliche Zeitschlagen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr allerdings viel zu laut - er klagte deswegen.
Der Mann führte zu einer Klage aus, das Glockenläuten führe bei ihm zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dagegen entschied das Gericht, die Geräusche des Zeitläutens überschritten nicht die Grenze der Zumutbarkeit. Ein Sachverständiger habe die Geräusche gemessen, demnach halte das beanstandete Glockengeläut die in einer Verwaltungsvorschrift vorgegebenen Richtwerte ein. Zudem habe der Kläger gewusst, dass in der Nähe seiner Wohnung seit etwa 125 Jahren eine Pfarrkirche stehe. Der OLG-Beschluss in dem Zivilverfahren vom 15. Februar ist rechtskräftig.war der Mann bereits 2022 gescheitert, als er gegen das Läuten zum Gebet und zum Gottesdienst klagte.
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