Kriegsverbrechen in Butscha, Ukraine. Völkermord an den Jesiden. Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren in China. Die ListeDoch immer wieder werden diese Verbrechen von einer kleinen Minderheit verharmlost oder geleugnet. Das will der deutsche Rechtsstaat nicht mehr dulden. Künftig können solche Aussagen strafbar sein - wenn sie genutzt werden, um Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zu schüren und den öffentlichen Frieden zu stören.
Kubiciel von der Universität Augsburg widerspricht:"Ich halte die ganze Diskussion für ein Musterbeispiel des alten Satzes: viel Lärm um nichts. Ich glaube, dass hier etwas wirklich skandalisiert worden ist. Sowohl hinter dem Verfahren, wie auch der Änderung als solche, verbirgt sich kein Skandal." Denn das Billigen eines Völkermordes sei schon immer strafbar gewesen und bestimmte Äußerungen fielen auch vorher schon unter"Volksverhetzung".
Um gar nicht das Problem aufkommen zu lassen, hätte der EU-Rahmenbeschluss, dem die Bundesregierung mit der Gesetzesänderung Folge leistet, einen Ausweg geboten. Er bietet den EU-Ländern an, den Straftatbestand des Leugnen und Verharmlosens nur auf von Gerichten untersuchte und gesicherte Kriegsverbrechen aus der Vergangenheit zu beschränken. Also Kriegsverbrechen und Völkermorde, bei denen Gerichte gesagt und nachgewiesen haben, dass sie stattgefunden haben.
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