Das Leben im Pflege heim schlägt mit hohen monatlichen Kosten zu Buche. Rente rinnen und Rentner können sich ein Teil der Kosten aber wieder vom Staat zurückholen.Die Pflege ist teuer und oft frisst sie das gesamte Vermögen. Doch Betroffene können sich ein Teil der Kosten wieder vom Staat zurückholen. Wie Sie das Geld bekommen, lesen Sie hier.Wer im Alter auf Pflege angewiesen ist oder sogar ins Pflege heim gehen muss, zahlt sehr viel Geld. Auch wenn Senioren.
Eine Analyse des Ersatzkassenverbandes ergab, dass zum 1. Januar 2024 bundesweit durchschnittlich 2783 Euro pro Monat für das Pflegeheim als Eigenleistung gezahlt werden muss. Das sind im Vergleich zu 2468 Euro im Vorjahr 315 Euro mehr.
Damit die Kosten für das Pflegeheim steuerlich geltend gemacht werden kann, müssen zunächst einige Erstattungen aus den Ausgaben herausgerechnet werden:Wer beim Kochen, Putzen oder Einkaufen Unterstützung von einer Haushaltshilfe, einem Pflegedienst oder einem Pflegeservice bekommt, kann diese Kosten als"haushaltsnahe Dienstleistung" steuerlich geltend machen. Dazu zählen auch Ausgaben, die für einen Gärtner angefallen sind.
Zudem können Personen, die ihre Angehörigen pflegen Tickets für Bus und Bahn sowie gefahrene Kilometer anrechnen. Für jeden Kilometer gibt es 30 Cent. Angehörige, die einen Teil oder die gesamten Kosten des Pflegeheims für die zu pflegende Person zahlen, können diese unter Umständen von der Steuer absetzen und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Für Kosten, die durch haushaltsnahe Dienstleistungen entstehen, gilt das allerdings nicht. Diese Ausgaben können wiederum von den Angehörigen in der eigenen Steuererklärung geltend gemacht werden.
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