Haben Sie schon Ihre Nebenkostenabrechnung für 2023 erhalten? Dann sollten Sie diese besonders penibel prüfen. Immerhin stehen Ihnen unter Umständen Entlastungen durch die Energiepreisbremsen zu.Zu viel bezahlt? Vermieter müssen nämlich die Einsparungen durch die Energiepreisbremsen ordnungsgemäß in der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiterreichen.
Prüfen Sie in der Betriebskostenabrechnung unter der Position „Beleuchtung“, ob Ihr Vermieter dort Angaben zur Strompreisbremse gemacht hat. Auch in der Heizkostenabrechnung bei der Position „Betriebsstrom der Heizungsanlage“ sollte eine solche Information zu finden sein. In der Heizkostenabrechnung sollte ferner ein Vermerk zu Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz zu finden sein.
Ist der Vermieter dieser Pflicht nicht nachgekommen, sollten Betroffene Einsicht in die Unterlagen für den Strom- und Brennstoffbezug verlangen und diese entsprechend prüfen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg stellt auf ihrer Webseite einen Musterbrief für den Widerspruch gegen die Abrechnung und die Bitte nach Dokumenteneinsicht bereit.
Die Preisbremsen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher während der Energiekrise entlasten, als Strom und Gas sehr teuer war. Arbeitspreise, die oberhalb der Grenze von 40 Cent/kWh für Strom, 12 Cent/kWh für Gas und 9,5 Cent/kWh für Wärmelieferungen lagen, wurden 2023 staatlich bezuschusst. Verbraucherinnen und Verbraucher dürften daher nie Energiepreise bezahlt haben, die oberhalb dieser Grenzen lagen.
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