Kommission veröffentlicht Abschlussbericht zu Schwangerschaftsabbrüchen

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Schwangerschaftsabbruch,Paragraf 218,Strafgesetzbuch

Der Abschlussbericht der Kommission zu Schwangerschaftsabbrüchen wird nächste Woche offiziell vorgestellt. Laut dem Bericht ist in Deutschland derzeit eine Abtreibung nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten, aber in bestimmten Fällen straffrei. Der Bericht behandelt auch Themen wie Eizellspende und Leihmutterschaft.

Die Informationen kommen aus dem Abschlussbericht der Kommission. Der soll nächste Woche offiziell vorgestellt werden – liegt dem Spiegel und auch dem ARD-Hauptstadtstudio aber bereits vor. Darin steht:

SWR3 Reportage: Ungewollt schwanger „Für einen kleinen Moment war ich eine Mutter“ Mareike hat sich für eine Abtreibung entschieden. Wie sie die widersprüchlichen Gefühle, den Eingriff und die Zeit danach erlebt hat und wieso die Abschaffung von Paragraf 219a nicht alle Probleme löst, erzählt sie hier.

Schwangerschaftsabbruch Paragraf 218 Strafgesetzbuch Eizellspende Leihmutterschaft

 

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