Köln: Gesundheitsministerium muss Dokumente zur Maskenbeschaffung herausgeben

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Ob bei Masken-Deals vertragliche Pflichten verletzt wurden, ist Gegenstand zahlreicher Zivilklagen. Kläger wollen Gutachten und Schriftverkehr von Ex-Minister Jens Spahn sehen – und haben nun Erfolg.

Hintergrund ist das »Open House«-Verfahren, das das Bundesgesundheitsministerium nach Ausbruch der Coronapandemie im März 2020 durchgeführt hatte. Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken verkaufen.

Eine andere Person habe unter Bezugnahme auf einen Medienartikel beantragt, sämtlichen Schriftverkehr zwischen Spahn und einer Unternehmerin in den Jahren 2020 und 2021 zu bekommen. Das Ministerium habe beide Anträge abgelehnt. Dagegen wurde geklagt.

 

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Ihrhabtmitgemacht!

Sind das unsere westlichen Werte, die in der korrupten Ukraine verteidigt werden?

Hoffentlich wird der niemals wieder als Minister politische Verantwortung haben.

Hasse es, wenn Politiker*innen Gerichtsverfahren gegen wichtige und im Grunde SELBSTVERSTÄNDLICHE Transparenz, auf meine Kosten führen. Ja, schlag mir auf die Fresse und ich zahle deine Anwält*innen die dich verteidigen. Hört sich schlüssig an 🤪🥺

DIE OLE SCHWUCHTEL GEHT EIN RICHTIG AUFN SACK

wenn er Geschäfte auf Kosten der Bürger gemacht hat dann muss er natürlich ins Gefängnis dafür.

Aktenvernichter ick hör dir trapsen.

Stellt Euch vor Helmut Schmidt hätte damals bei der Flutkatastrophe Schwimmwesten verkauft und am Elend seiner Mitmenschen Geld verdient.

Gabs eigentlich einen Mediendeal, oder warum habt ihr damals keine kritischen Fragen gestellt?

Der Spahn ist wirklich ein widerlicher Emporkömling. Auch die Adressen seiner vielen Villen sind bekannt 😏

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