DETMOLD dpa | Im Fall der Klimaklage eines Bio-Bauern gegen den Autobauer VW hat sich das Landgericht Detmold in einer mündlichen Verhandlung kritisch zu der Klage geäußert. Zum eingeforderten Recht auf Erhalt „treibhausgasbezogener Freiheit“ sagte der Vorsitzende Richter Manfred Pohlmeier am Freitag: „Was soll das sein? Was ist damit konkret gemeint?“. Die Kammer habe Zweifel, ob ein solches Recht anerkannt werden könne.
Kläger Ulf Allhoff-Cramer macht laut Greenpeace geltend, dass VW als zweitgrößter Autobauer der Welt mitverantwortlich sei für erhebliche Schäden an seinem Hof und dem zugehörigen Wald.
Anwältin: Hinweise des Gerichts „ernüchternd“ Die Anwältin des Landwirts, Roda Verheyen, bezeichnete die Hinweise des Gerichts als „ernüchternd“. Man gehe aber davon aus, „dass das Gericht uns weiter zuhört“. Der von VW beauftragte Rechtsanwalt Wolf Friedrich Spieth sagte nach der Verhandlung: „Wir sehen uns durch die Einlassungen des Gerichts bestätigt. Das Gericht hat sämtliche kritischen Fragen, die wir auch stellen an die Klage, gebracht.
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