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Die Richterin ließ in ihrer Urteilsbegründung deutlich Sympathie für das Anliegen der Angeklagten durchklingen. Diese seien"hochgebildet" und nähmen sich zweifellos eines der drängendsten Probleme der Gegenwart an. Ihre Aktion werde der Klimabewegung helfen. Auch in der Corona-Krise habe sich gezeigt, dass es auf Bevölkerung und Politik Eindruck mache, wenn sich Wissenschaftler zu Wort meldeten.
Als Richterin sei sie aber an Recht und Gesetz gebunden. Einen rechtfertigenden Notstand habe sie nicht erkennen können. Bei der Abwägung habe sie das Demokratiegebot höher als das ebenfalls im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot gewichtet. Die Richterin hob ausdrücklich auf den von den Angeklagten vorgebrachten Zeitdruck bei Klimaschutzmaßnahmen ab. Es könne durchaus sein, dass die Politik erst aufwache, wenn es zu spät sei.
Die Angeklagten hatten in ihren Schlussworten darauf verwiesen, dass die Bundesregierung anhaltend ihren selbst eingegangenen Verpflichtungen zum nicht nachkomme. Außerdem werde sich das Zeitfenster in wenigen Jahren schließen, und dann sei eine Krise planetaren Ausmaßes nicht mehr umzukehren. Mit dem Jesuiten wurden eine promovierte Ökotrophologin und ein Student der Geoökologie aus Bayreuth verurteilt.
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