Ein Fingerabdruck auf einem ComputerbildschirmDas Bundeskabinett will mit neuen Regelungen den Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet und Kinderpornografie verschärfen. Der bloße Versuch des sogenannten Cybergroomings soll strafbar werden. Der Begriff beschreibt, dass Erwachsene Kinder im Netz gezielt ansprechen, um sie sexuell zu missbrauchen.
Schon heute muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen, wer zu Kindern Kontakt aufnimmt, um sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Wenn ein Täter aber zum Beispiel im Internet unbeabsichtigt einen Erwachsenen kontaktiert, der sich als Kind ausgibt – etwa ein Elternteil oder einen Ermittler – geht bislang straffrei aus. Das soll sich ändern.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsbundestagsfraktion, Thorsten Frei, und Bayerns Justizminister Georg Eisenreich forderten außerdem mehr Möglichkeiten für die Fahnder."Wir müssen Ermittlern die Möglichkeit geben, sich mit computergenerierten Missbrauchsbildern Zutritt zu geschlossenen Kinderpornografie-Foren zu verschaffen", sagte Frei der Deutschen Presse-Agentur.
Ein weiterer Teil des Gesetzentwurfs befasst sich mit dem Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Derzeit wird der entsprechende Paragraf nicht angewendet, wenn ein Täter wegen eines Delikts mit höherem Strafrahmen verurteilt wird, etwa wegen Körperverletzung. Künftig soll nur ein schwereres Sexualdelikt die Verurteilung wegen sexueller Belästigung verhindern.
Für Bundesjustizministerin Katarina Barley war die Kabinettssitzung die letzte. Barley wechselt ins Europäische Parlament. Neue Justizministerin wird die SPD-Bundestagsabgeordnete Christine Lambrecht.
Sehr gut ... Wenn darüber auch der Schutz im 'offline-Leben' nicht vergessen wird !!!
Und Kinder auf den Besuch von FridaysForFurture zu verpflichten nicht?
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