Praxen seien als „Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet“, schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.Fieberthermometer, Hustensaft, Wärmflasche und eine Tasse Tee stehen auf einem Stuhl, während ein Kind im Hintergrund in einer Hängematte liegt.
„Vor allem aber können wir schlichtweg nicht beurteilen, ob zur Betreuung eines Kindes ein Elternteil zu Hause bleiben muss oder ob das innerfamiliär anders geregelt werden könnte. Absurderweise wird aber genau das von uns gesetzlich verlangt“, so der Pädiater. Arztpraxen seien als „Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet“.
Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Dazu brauchen Eltern allerdings eine ärztliche Bescheinigung. Diese Krankschreibung zur Betreuung können sie seit dem 18. Dezember auch telefonisch und ohne Praxisbesuch beantragen.
Als unnötige Arbeit wertete Hubmann auch Atteste, die notwendig seien, damit Kinder bei kleineren gesundheitlichen Leiden wieder zurück in dieoder die Schule könnten. Er führte dazu folgendes Beispiel an: „Ein Kind hat einen Mückenstich. Die Kita sagt: Das Kind hat einen Hautausschlag. Also hole ich den Papa aus seiner Redaktionskonferenz. Der holt seinen Sohn ab und kommt zu mir in die Praxis.
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