- Die Cannabis-Legalisierung ist beschlossene Sache, in wenigen Tagen ist es soweit - Doch eine Frage bleibt bislang offen: Darf man künftig im Biergarten oder im Café im Freien kiffen?
Der 1. April 2024 markiert eine Zäsur in der Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ab Ostermontag sind bekanntlich Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter Auflagen legal. Es darf in der Öffentlichkeit gekifft werden - doch einige zentrale Fragen sind nach wie vor offen: Obwohl genaue Vorgaben für Besitz- und Anbaumengen gelten, ist beispielsweise nicht klar, wie sich die Legalisierung in der Außengastronomie niederschlägt.
Fest steht: Trotz der Ablehnung des Freistaats gegenüber dem Cannabisgesetz , sowie breiter Kritik von Medizinverbänden, aus Polizei und Justiz und von Innenpolitikern,. Grobe Richtlinien stehen ebenfalls fest. Der Konsum "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen soll verboten sein, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.
Doch ungeklärt ist, wie sich der Sachverhalt in der Gastronomie darstellt. Was, wenn ein Betrieb im Außenbereich den 100-Meter-Radius einhalten kann? Darf man im Biergarten kiffen? Und wer ist in diesem Fall für eine Regelung verantwortlich? Zwischen dem bayerischen Gesundheitsministerium und dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin herrscht darüber bisher Uneinigkeit.
Deutlich rabiater ist da der Nürnberger Gastronom Thomas Förster. Der Vize-Vorsitzende des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands und Wirt desmacht klar: "Also wir werden keine Verbotsschilder oder ähnliches anbringen, aber ich werde Menschen, die Cannabis in meinem Biergarten konsumieren, höflich auffordern, entweder damit aufzuhören oder meinen Biergarten zu verlassen".
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