Kennzeichenscanner: Auto-Vorratsdatenspeicherung in Brandenburg war illegal

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Das Landgericht Frankfurt(Oder) stellt fest: Die Auto-Vorratsdatenspeicherung in Brandenburg war illegal. Doch Innenminister Stübgen will gescannte Kennzeichen wieder speichern können. echo_pbreyer findet: ' Wir haben ein Recht auf datenfreie Fahrt.'

für eine Kennzeichenerfassung gezogen. Unter anderem stellte das Bundesverfassungsgericht 2008 fest: „Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden.“ Eine gesamte Autobahn über Jahre hinweg zu erfassen, das dürfte damit nicht vereinbar sein.

Das sieht auch der Europaabgeordnete Patrick Breyer so, der sich seit Jahren gegen Kennzeichenscanner engagiert. „Wen wir wann privat aufsuchen, geht in Abwesenheit jeglichen Verdachts niemanden etwas an. Wir haben ein Recht auf datenfreie Fahrt und Freiheit von Generalverdacht, das wir verteidigen müssen“, so Breyer gegenüber netzpolitik.org

In Brandenburg regiert die CDU gemeinsam mit SPD und Grünen, die Koalitionspartner sind skeptisch bezüglich der Pläne des Innenministers. So forderte die sozialdemokratische Innenpolitikerin Inka Gossmann-Reetzeine „Abwägung der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die dauerhafte Aufzeichnung und Speicherung von Daten gegenüber von Ermittlungserfolgen der Polizei“.

Die Grünen lehnten Stübgens Pläne ab: „Eine Regelung, die effektiv einer Vorratsdatenspeicherung des gesamten Autoverkehrs in einem bestimmten Bereich gleichkommt, ist für mich mit einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht vereinbar“, so Marie Schäffer gegenüber netzpolitik.org.

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echo_pbreyer faszinierend ist auch, dass InnenministerInnen es nichr lassen können und trotz etlicher Urteile immer wieder ohne Helm auf dem Kopf durch eine Stahlbetonwand wollen. Das ist mittlerw eine gefährl Ignoranz verfassungsrechtl Vorgaben

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