Keine Rentenpunkte extra: Väter bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt

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Laut Bundessozialgericht werden Väter bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Rente nicht diskriminiert. Ein Mann aus Hessen hatte sich aufgrund seines Geschlechts benachteiligt gefühlt.

Laut Bundessozialgericht werden Väter bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Rente nicht diskriminiert. Ein Mann aus Hessen hatte sich aufgrund seines Geschlechts benachteiligt gefühlt.nicht diskriminiert. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden .

Nach der geltenden Regelung können Eltern, die gemeinsam ein Kind erziehen, eine übereinstimmende Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger abgeben, welchem Elternteil die Kinderziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Fehlt eine solche Erklärung, werden die Erziehungszeiten dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Lässt sich auch das nicht zuordnen, werden die Erziehungszeiten der Mutter zugeordnet.

Das Ruhen ihrer elterlichen Sorge sei vom Familiengericht festgestellt worden. Der beklagte Rentenversicherungsträger merkte die Zeit ab dem Auszug der Mutter beim Vater als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung vor. Für die Zeit zuvor lehnte er die Vormerkung von rentenrechtlichen Zeiten wegen Kindererziehung ab.

Der Vater machte dagegen verfassungsrechtliche Einwände geltend. Er werde aufgrund seines Geschlechts benachteiligt, wenn bei gemeinsamer Erziehung durch die Eltern, bei der sich eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil nicht nachweisen lasse, die Kindererziehungszeit der Mutter zugeordnet werde. Das dahinter stehende Rollen- und Familienbild entspreche auch nicht mehr der gesellschaftlichen Realität.

Obwohl die Erwerbstätigenquote und teilweise auch der zeitliche Umfang der Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kindern unter drei Jahren und auch darüber hinaus gestiegen sei, bleibe sie immer noch deutlich hinter denjenigen der Väter zurück. "Diese, die Mütter bevorzugende Auffangregelung ist auch verhältnismäßig.

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