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Selbst schuld, meinte das Amtsgericht Mönchengladbach. Denn es sei"ganz und gar nicht so, dass der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen". Er hatte nur zu wenig Fantasie - anders als das Gericht.
Dieser Gerichtsfall ist, obgleich schon ein paar Jahre alt, nicht nur deshalb so unvergesslich, weil er um eine der fabelhaften Formulierungen kreist, mit denen die deutsche Jurisprudenz die Menschheit beschenkt hat:"nutzlos aufgewendete Urlaubszeit." Er ist auch deshalb unvergesslich, weil das Amtsgericht sich dem Kläger abschließend freundlich zuwandte."Der Kläger hat ein Foto der Betten vorgelegt.
Selbst wenn die speziellen"Beischlafpraktiken" des Klägers ein fest verbundenes Doppelbett voraussetzen sollten, hätte es also nur weniger Handgriffe bedurft, um die Betten miteinander zu verbinden - entweder mit einer Schnur oder mit einem Hosengürtel, fand das Gericht. Dieser werde schließlich"in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt".
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