www.tagesschau.de/inland/bundesverfassungsgericht-205.htmlAuch bei schweren Straftaten hat ein Täter ein Recht auf Vergessen im Internet. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Es gab der Beschwerde eines 1982 wegen Mordes verurteilten Manns stattDas Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Vergessen im Internet auch bei schweren Straftaten gestärkt. Karlsruhe gab der Verfassungsbeschwerde eines 1982 wegen Mordes verurteilten Manns statt.
Onlinepressearchive können demnach verpflichtet sein, Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Internetsuchmaschinen zu treffen.
Die Morde an 27 Mio Sowjetbürgern hat die Journallie schon längst vergessen. Die ca 300 Morde des BGS zB an der Grenze zu NL hat sie noch nicht einmal erwähnt.
Bundesverfasssungsgericht - das extra 's' steht für 'sehr gut'.
Okay, und wohin soll das irgendwann führen mit dieser hyper-sozialen Täter-Verhätschelung? Knast wie Urlaub im Hotel? Lebenslang wird zu 5 Jahre mit guter Führung? Wenn ich jemanden umbringe trete ich alle meine persönlichen Rechte als Mensch und Individuum ab. Für immer.
Und damit ist nicht der Holocaust gemeint, liebe Nafdizis!
Wenn Mord nie verjährt, wieso dann die Erinnerung daran?
Das Netz vergisst nie!
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