Kanzlei Schertz Bergmann setzt sich gegen Bild durch: Zeitung muss Richtigstellung auf Titelseite drucken

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Im vergangenen Jahr hat die Bild-Zeitung Falsches über Stephanie zu Guttenberg behauptet. Nun muss sich die Zeitung korrigieren.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schertz Bergmann konnte sich gegen die Bild-Zeitung durchsetzen. Am 26. September 2023 hat das Boulevard-Medium behauptet, Stephanie zu Guttenberg sei eine neue Beziehung mit Philipp Herzog eingegangen. Nun musste die Bild-Zeitung auf ihrer Titelseite vom 14. Mai 2024 eine Richtigstellung ankündigen und auf der Seite 4 der Ausgabe diese Richtigstellung drucken. Die Redaktion gesteht ein, dass sie eine Falschbehauptung in die Welt gesetzt hat.

Medienanwalt Christian Schertz ist aktuell selbst Objekt von Medienberichten geworden. Die ARD hat eine Dokumentation über Christian Schertz gedreht,In der Reportage erklärt Schertz seinen Beruf und warum Medienanwälte wichtig seien, damit sich Menschen zur Wehr setzen könnten, die Opfer von Falschbehauptungen von Journalisten geworden seien. Die Dokumentation hat ein breites Medienecho erfahren.

 

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