Das Berliner Kammergericht weist die Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts zurück. „Dieses Urteil stärkt den Verbraucherschutz“, sagt der Erwerber.Kreisel hat sich der 58-jährige Erwerber André Gaufer gegen die Adler Group durchgesetzt. Das Berliner Kammergericht hat die Berufung der Adler Group gegen eine Entscheidung deszurückgewiesen, das Gaufer bereits im Sommer vergangenen Jahres recht gegeben hatte .
Ursprünglich wollte die CG-Gruppe des Unternehmers Christoph Gröner das Projekt realisieren. Doch dann gab es einen Wechsel bei den Projektverantwortlichen. Inzwischen ist die Adler Group Eigentümer des Steglitzer Kreisels. Sie legte Gaufer wie anderen Erwerbern Nachträge zu den Kaufverträgen vor, mit denen die Vereinbarungen im Nachhinein geändert werden sollten.
Die Adler Group argumentierte im Berufungsverfahren, dass sich die Klage Gaufers an die falschen Adressaten gerichtet habe: an die Steglitzer Kreisel Turm GbR sowie die Steglitzer Kreisel Parkhaus GbR. Diese seien zu dem Zeitpunkt aber bereits in GmbH umgewandelt gewesen. Die Auffassung des Landgerichts, Gaufer habe ersichtlich seine Kaufvertragspartner in Anspruch nehmen wollen, sei „rechtsfehlerhaft“ gewesen.
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