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In dem 7-seitigen Schriftsatz aus Berlin heißt es: Die Durchsuchung sei schlicht unverhältnismäßig gewesen, sie hätte nie von einem Gericht angeordnet werden dürfen. Denn alle Unterlagen, welche die Staatsanwaltschaft Osnabrück im Ministerium zu finden hoffte, habe man auch freiwillig gern herausgegeben. Eine Razzia sei unnötig gewesen.
Bei der Ermittlung war es um Vorwürfe gegen Beamte der Zoll-Spezialeinheit"Financial Intelligence Unit" gegangen, die in Köln sitzen. Das Bundesjustizministerium ist dabei zwar nicht selbst beteiligt, dennoch hatte die Staatsanwaltschaft in Osnabrück offenbar die Sorge, dass im Ministerium wichtige Beweismittel womöglich unterdrückt würden.
Dies sei völlig unbegründet gewesen, hält nun das Justizministerium dagegen. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit sei"ersichtlich nicht gewahrt". Das Amtsgericht habe sich"schon in den Bereich der Willkür" begeben, indem es pauschal einen Verdacht gegen das Justizministerium mitgetragen habe. Entscheiden muss nun das Amtsgericht Osnabrück, ob es seinen eigenen Durchsuchungsbeschluss rückwirkend aufhebt und für rechtswidrig erklärt. Anderenfalls kommt der Fall vor das örtliche Landgericht. Dieses könnte allerdings dem Ministerium in Berlin genauso auch Kontra geben und daran festhalten, dass die Osnabrücker Ermittler zurecht den Berliner Ministerialbeamten misstraut hätten.
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