In Notaufnahme gestürzt: Patient (25) blitzt mit Klage gegen Kreisklinik Ebersberg ab

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In Notaufnahme gestürzt: Patient (25) scheitert mit Klage gegen Klinik

Ebersberg/München – Der Sturz eines 25-jährigen Mannes in der Notaufnahme des Kreiskrankenhauses Ebersberg kann nicht der Klinik angelastet werden. So entschied gestern eine Zivilkammer am Landgericht München II. Es wies die Klage des mit 135 Kilo schwergewichtigen Mannes auf rund 20.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld ab.An einem verregneten Novemberabend 2021 war der 25-Jährige mit dem Radl gestürzt.

Zur endgültigen Abklärung wurde er zum Röntgen geschickt und sollte sich dafür wieder in den Rollstuhl hocken. Dazu sah er sich nicht imstande, bat angeblich viermal erfolglos um Unterstützung durch das Personal. Schließlich probierte er es mit einem Hüpfer auf dem gesunden Bein und stürzte. Dabei soll es in seinem Knie so laut geknackst haben, dass angeblich selbst der Arzt überrascht aufhorchte.

Der 25-Jährige begann zu weinen, nur mit vereinter Hilfe schaffte er es in den Rollstuhl. Die Röntgen-Untersuchung ergab keine knöchernen Verletzungen. Der Arzt machte einen Verband und schickte ihn heim.Weil die Schmerzen im Knie nicht nachließen, ging der Mann nach zwei Wochen zu einem anderen Arzt. Der stellte einen vorderen Kreuzbandriss, einen Innenbandanriss und einen Meniskus-Anriss fest.

Dass dem 25-Jährigen keine Krankenschwester in den Rollstuhl geholfen hatte, stufte der Experte als üblich ein. „Es ist nicht Usus, dass mehrere Leute helfen“, sagte er. Und auch die späte Diagnose der Knieverletzungen überraschte ihn nicht. „Die entgehen oft in einer ersten klinischen Untersuchung. „Das kann man nicht zu hundert Prozent ausschließen, aber auch nicht unbedingt diagnostizieren“, sagte der Augsburger Mediziner. Der Vorsitzende Richter riet dem 25-Jährigen, die Klage zurückzunehmen, da die Kreisklinik nicht zum Schadenersatz verpflichtet sei. Doch die Anwältin des Mannes bestand auf eine Entscheidung. Die Klage wurde erwartungsgemäß abgewiesen.

 

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