Seit Januar streiten Jan Böhmermann und ein Imker in Sachsen vor Gericht. Es geht um Persönlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit, Werbung oder Satire – die Parteien beharren auf ihren Positionen .In der als „ Honig -Streit“ bekanntgewordenen Auseinandersetzung zwischen ZDF -Satiriker Jan Böhmermann und dem sächsischen Bienenzüchter Rico Heinzig ist ein weiterer Versuch der gütlichen Einigung gescheitert.
Böhmermann, der sich von einem Rechtsanwalt vertreten ließ, macht eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch Verwendung seines Namens und seiner Abbildung geltend, die der Unternehmer zur Bewerbung eines „beewashing“-Honigs verwandt hat. Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 3. November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als „Beewashing“ - der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts.
Der hatte darauf mit einem Honig samt„beewashing“-Etikett reagiert und diesen in einem Dresdner Supermarkt mit einem Aufsteller angeboten, das Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ zeigte. Böhmermann hatte Heinzigs Firma MyHoney daraufhin eine Unterlassungsaufforderung geschickt, ohne Erfolg, und dann den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Dresden beantragt.
Der Vorsitzende Richter sagte, dass der Senat die Auffassung der Vorinstanz in einigen Punkten teilen könne. So sei etwa der satirische Charakter des umstrittenen Plakats erkennbar. Wer den Moderator kenne, könne den Aufsteller mit dem Bild von ihm aus dem Beitrag mit dem „oberlehrerhaften besserwisserischen Duktus mit ausgestrecktem Zeigefinger“ schon als Kritik verstehen an der Sendung.
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