Ganz so einfach ist das nicht, erklärt der Münchner Arbeitsrechtsanwalt Martin Kupka."Die Chancen auf Hitzefrei sind verschwindend gering." Egal wie heiß es draußen ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten zuerst darauf warten, dass der Arbeitgeber etwas tut, um die Temperaturen am Arbeitsplatz erträglich zu halten. Der Arbeitgeber hat schließlich eine allgemeine Fürsorgepflicht nach Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Wenn die Raumtemperatur bei 35 Grad Celsius liegt, wird es ernst. Dann ist das Büro oder die Fabrikhalle nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Allerdings bedeutet das nicht automatisch Hitzefrei. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen weitermachen, wenn der Arbeitgeber alles versucht, um es ihnen erträglich zu machen, etwa passende Hitzeschutzkleidung zur Verfügung stellt, der Hitze mit Luftduschen und Wasserschleiern entgegenwirkt oder Hitzepausen gewährt.
Nur wenn Arbeitgeber nichts oder nicht genug tun, um zu helfen, dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung verweigern. Wichtig dafür sei eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, sagt Anwalt Kupka und warnt:"Das gilt aber nur, solange die 35-Grad-Grenze tatsächlich überschritten wird. Wenn es zwischendurch wieder abkühlt, muss man wieder arbeiten." Er rät Menschen, es sich mit dem Hitzefrei nicht zu leicht zu machen.
Für Menschen mit Vorerkrankungen oder etwa auch für Schwangere sehen die Regeln übrigens anders aus. Wenn für sie eine Gesundheitsgefahr besteht, können sie sich von ihrer Ärztin ein entsprechendes Attest ausstellen lassen und auch bei niedrigeren Temperaturen der Arbeit fernbleiben. Auch bei ihnen gilt aber:"Es ist immer vorrangig, den Arbeitgeber aufzufordern, Hitzeschutzmaßnahmen zu ergreifen", sagt Kupka.
Ne ne ne, die bleiben nicht daheim! Arbeiten und zwar bis zum umfallen!
Seit Jahren gibt es schon kein Hitzefrei mehr. Eigentlich seit der Umstellung auf Sommerzeit.
Der Bauarbeiter, oder auch Stahlarbeiter kann auch nicht wegen Hitze seine Arbeit einstellen, das gleiche muss auch für Büroarbeit gelten.
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