Hessen verbietet Gendersprache in der Landesverwaltung

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Doppelpunkt, Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen: In der hessischen Verwaltung ist Gendersprache mit Sonderzeichen im Wortinnern künftig tabu.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hat in der Landesverwaltung die Gendersprache mit Doppelpunkt, Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen verboten.

„Zu einer bürgernahen Verwaltung gehört auch eine einheitliche und verständliche Sprache“, teilte die Staatskanzlei in Wiesbaden auf Anfrage mit. Mit einer neuen Dienstanweisung des Ministerpräsidenten werde daher für alle Stellen der Landesverwaltung einheitlich festgelegt, wie eine geschlechtergerechte und verständliche Sprache aussehe., dem Doppelpunkt und dem Binnen-I.

Laut Dienstanweisung des hessischen Ministerpräsidenten kann einer geschlechtergerechten Sprache künftig Rechnung getragen werden, indem sowohl die weibliche als auch die männliche Form genannt werden. Dabei soll die feminine Form vorangestellt werden. Auch Umschreibungen, die die Geschlechter nicht ausdrücklich benennen, sind möglich. Dazu zählt etwa der Begriff „Fachkräfte“, erläuterte die Staatskanzlei.

Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD auf das Vorgehen verständigt. Dort heißt es: „Wir werden festschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt.“

 

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