aber sehr teuer werden. „Das ist Holzdiebstahl und kann Strafen nach sich ziehen“, warnt das Magazin. Laut dem Landeswaldgesetz Saarland drohen in solchen Fällen Bußgelder in Höhe von bis zu 15 000 Euro.
Auch in anderen Bundesländern werden hohe Strafen fällig, wenn man Brennholz ohne Erlaubnis sammelt oder illegal Bäume fällt. In Rheinland-Pfalz sind es bis zu 25 000 Euro, in Brandenburg, Hessen oder Schleswig-Holstein sogar bis zu 100 000 Euro.Grundsätzlich haben alle Wälder in Deutschland einen Eigentümer. Auch sogenanntes totes Holz gehört dem Besitzer des entsprechenden Waldes.
Daher kann man sich strafbar machen, wenn man unerlaubterweise Holz einsammelt und mit nach Hause nimmt. Auch eigenmächtig Bäume zu roden oder Äste abzuschneiden ist verboten.Es ist nicht grundsätzlich verboten am Boden liegende Äste, Rinde und Holz in Wäldern, die im staatlichen Besitz sind, zu sammeln. Wenn es sich um sogenanntes Leseholz – Holz, das von selbst auf den Boden gefallen ist – handelt, darf man es in einigen Bundesländern zusammentragen.
Dies gilt etwa in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen für den Eigenbedarf. Diese Holzstücke dürfen jedoch keinen dickeren Durchmesser als einen Zentimeter haben.„Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem Verbot des § 12 Abs. 2 Kahlhiebe vornimmt.“Im Saarland gibt es jedoch im Landeswaldgesetz keine spezielle Regelung für das Sammeln von Leseholz, man benötigt streng genommen auch hierfür eine Genehmigung.
In privaten Wäldern kann das Aufsammeln von solchem Leseholz ebenfalls verboten sein. Hier ist es empfehlenswert, sich direkt beim Waldbesitzer zu erkundigen, was erlaubt und was verboten ist.
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