„Hätte nicht in seine Limousine einsteigen dürfen“: Moshammer-Mörder blickt vor Abschiebung auf die Tat zurück

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„Hätte niemals in dieses Auto steigen dürfen“: Moshammer-Mörder blickt zum Haftende auf seine Tat zurück

Wlflings Fälle waren oft Stadtgespräch - so wie der Mord an Rudolph Moshammer. © Foto: Volker Dornberger/dpa +++ dpa - Bildfunk+++

Diese Woche wird Herish A. abgeschoben. Der Moshammer-Mörder darf zurück in den Irak. Kurz vor seiner Ausweisung spricht A. nach Jahren erstmals über den Tag der Tat. Sein Anwalt erklärt, wie es für den verurteilten Mörder in Zukunft weitergeht.. Vor 18 Jahren hatte A. den Münchner Modezaren Rudolph Moshammer ermordet und damit bundesweit Entsetzen ausgelöst.

. Das Landgericht München II bewertete die Tat als Raubmord, verurteilte den Iraker am 21. November 2005 zu lebenslanger Haft und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Im Durchschnitt sitzen Straftäter in Bayern bei einem solchen Urteil 23 Jahre lang im Gefängnis. Bei Herish A. hatte die Strafvollstreckungskammer des Amtsgerichts Straubing die Mindestverbüßungsdauer im Jahr 2020 auf 18 Jahre festgelegt. Diese war am heuer am 15. Januar abgelaufen.

. Eine Abschiebung befürwortete hingegen auch die Staatsanwaltschaft München I nach Verbüßung der Mindestdauer. Sonst hätte der Freistaat noch lange für den Mörder zahlen müssen.

 

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