Hatespeech: Wut und Meinungsfreiheit

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Das Bundesverfassungsgericht erklärt, wann Wut im Internet nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Und dass sich Lokalpolitiker weniger gefallen lassen müssen als Bundesminister.

In der Debatte darüber, wie man dem Hass im Netz Einhalt gebieten könne, deuten immer mal wieder einige Finger nach Karlsruhe. Mit seiner erzliberalen Linie zur Meinungsfreiheit, heißt es dann, entdecke das Bundesverfassungsgericht auch in üblen Hassposts gelegentlich einen Beitrag zum öffentlichen Diskurs, der nicht einmal dem Urheber aufgefallen sei.

Dabei räumt das Gericht mit einem Missverständnis auf. In den allermeisten Fällen geht es eben nicht um die sogenannte"Schmähkritik", also eine derart krasse Form der Beleidigung, die unter keinem Aspekt von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Zwar kann sie vorkommen, übrigens auch im Internet und nicht nur in der"Privatfehde", wie es in der bisherigen Rechtsprechung immer hieß.

In einem der vier Verfahren geht es um einen Blog, über den ein vom Leben gebeutelter Mensch seinen Groll loswerden wollte. Seine Beziehung war in die Brüche gegangen, es folgte ein jahrelanger Streit um das Umgangsrecht mit seiner Tochter - den der Mann im Jahr 2012 verlor. Danach begann sein Feldzug gegen die bayerische Justiz, deren Vertreter er - gern auch mit Namen und Foto - als"asoziale Justizverbrecher" und"Kindesentfremder" titulierte.

Wichtig für die Abwägung sind dem Beschluss zufolge der Kontext, der inhaltliche Kern des Streits, die Emotionen in der Hitze des Gefechts - das kennt man schon. Hervorgehoben wurde aber dieses Mal die"spezifische Verbreitungswirkung durch das Internet". Es macht eben einen Unterschied, ob es sich um eine flüchtige Pöbelei im kleinen Kreis handelt - oder um eine schriftliche, mit Fotos garnierte Botschaft an zahlreiche Nutzer.

Dass harsche Worte nach wie vor zulässig bleiben, illustriert ein weiteres Verfahren, in dem der Kläger im bürokratischen Scharmützel um einen Steuerabzug einen Politiker als"rote Null" und"Genosse Finanzministerdarsteller" bezeichnet hat. Keine Beleidigung, fand Karlsruhe, so etwas müssen Politiker aushalten.

 

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Die Verfassungsrichter werden doch von der Politik berufen. Richtig?

MaPhiMoTo Merkel muss weg.

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