Gutachten: Berliner Abgeordnetenhaus trotz Wahl-Urteil handlungsfähig

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Das Abgeordnetenhaus darf wohl weiter Gesetze beschließen, finanzielle Mittel bereitstellen oder den Senat befragen. Trotzdem könnte es Einschränkungen geben. BerlinWahl

ist trotz der vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Wahlwiederholung auch in den kommenden Monaten weitgehend handlungsfähig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Parlament, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über das zuvor am Samstag der RBB berichtet hatte.

Demnach können die Abgeordneten grundsätzlich auch weiterhin ihren Aufgaben nachkommen und zum Beispiel Gesetze beschließen, finanzielle Mittel bereitstellen oder den Senat befragen. „Es ist aber jeweils einzelfallbezogen und im Bewusstsein eines Mangels demokratischer Legitimation vom Parlament zu prüfen und zu entscheiden, ob ein parlamentarischer Akt mit dem Zurückhaltungsgebot vereinbar ist“, heißt es in dem Gutachten.

In seinem Gutachten geht der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments davon aus, dass die Arbeit der Abgeordneten vor diesem Hintergrund etwas eingeschränkt ist. Das Parlament sei umso mehr zur Zurückhaltung aufgefordert, je weniger zwingend der Anlass für eine parlamentarische Entscheidung sei.

 

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Aber Herr Luthe (kenne ihn gar nicht), hat vollkommen recht

Verfassungswidrig. Ohne Mandat. Sofort auflösen. Das einzige, was nach einer gescheiterten Wahl denkbar wäre, ist kommissarische Notregierung durch Vertreter vorheriger Legislatur.

Schwer nachzuvollziehen. Wer nicht legitimiert ist kann auch nicht regieren.

„Wohl“ ist eine Vermutung und mit einem Fragezeichen belegt. Darf das Abgeordnetenhaus Gesetze beschließen oder nicht? Da die Wahl als nichtig anzusehen ist, sind Beschlüsse wohl nicht rechtskräftig. 🤔

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