Die Blue Card der EU ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes der häufigste Aufenthaltstitel im Bereich der befristeten Erwerbsmigration. Sie ermöglicht eine schnellere unbefristete Niederlassungserlaubnis und Erleichterungen beim Familiennachzug. Bewerber müssen ein deutsches, ein anerkanntes ausländisches oder ein mit einem deutschen Abschluss vergleichbares Hochschulzeugnis vorlegen und ein konkretes Jobangebot mit einem Bruttoverdienst von mindestens 58.
Eine Ausnahme gilt dabei in Deutschland für Berufsfelder, in denen es derzeit viele unbesetzte Stellen gibt. Die Gehaltsuntergrenze liegt etwa für Ärztinnen, Ingenieure oder Mathematiker bei 45.552 Euro. Grundsätzlich ist die Blue Card auf maximal vier Jahre befristet, es gibt laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber die Möglichkeit der Verlängerung.
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