Kurios: Weil Friedrichshain-Kreuzberg einen Zaun um den drogenverseuchten Görlitzer Park verhindern will, klagt der Bezirk gegen die Senatsumweltverwaltung. Und die Chancen stehen nicht einmal schlecht.zieht sich nun schon über viele Jahre. Jetzt muss sogar ein Gericht in einem kuriosen Rechtsstreit entscheiden: Eine Berliner Behörde verklagt eine andere, ein Bezirk zieht gegen eine Senatsverwaltung vor Gericht.
Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte mit Artikel 1 Absatz 1 der Verfassung von Berlin, wonach „Berlin ein deutsches Land und zugleich eine Stadt“ sei. Damit lege die Verfassung von Berlin den Grundsatz der Einheitsgemeinde fest. Der Bezirk hatte bei der Autobahn-Frage kein Klagerecht. Ob dies auch im Fall des Görlitzer Parks anzuwenden ist, ist zumindest umstritten. So hält es der renommierte Verfassungsrechtler Ulrich Battis im Gespräch mit der Berliner Zeitung für durchaus denkbar, dass das Verwaltungsgericht die Klage Friedrichshain-Kreuzbergs gegen die Umweltverwaltung zulässt.
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