hat derzeit eine der strengsten Abtreibungsregelungen in Europa. 2020 hatte das Verfassungsgericht unter der damaligen nationalkonservativen PiS-Regierung das ohnehin restriktive Abtreibungsrecht noch weiter verschärft. Seitdem ist ein Schwangerschaftsabbruch nur nach einer Vergewaltigung oder Inzest erlaubt – oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Weist das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen auf, dürfen Frauen keinen Abbruch vornehmen.
Die christlich-konservative Partei »Dritter Weg« schlägt hingehen die Rückkehr zur sogenannten Kompromisslösung vor, die bis zum Urteil des Verfassungsgerichts galt. Das würde bedeuten, dass Schwangerschaftsabbrüche in Polen nur nach einem Verbrechen oder bei Gefahr für Schwangere und Fötus legal werden.
Nun soll der Sonderausschuss versuchen, die Positionen für einen von allen getragenen Gesetzentwurf auf einen Nenner zu bringen. Selbst wenn dieses schwierige Unterfangen gelingen sollte, gibt es auf dem Weg zur Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes noch eine weitere Hürde: PräsidentHaben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.
Polen Donald Tusk Andrzej Duda
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