"Insbesondere bei einfach gelagerten Erkrankungsfällen und zur Vermeidung von Infektionen über Wartezimmer, sollte die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung erfolgen können", heißt es im Referentenentwurf eines "Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege", wie das RND berichtet.
Vorgesehen ist, dass die entsprechende Richtlinie durch das höchste Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, angepasst wird.für maximal sieben Tage auch per Video möglich ist. Damit sollten sich Patienten den Gang in eine Praxis sparen, wenn sie sich schonen müssen. Voraussetzung ist, dass der Versicherte der Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine solche Untersuchung zulässt.
Weiß er das man dazu Internet braucht❓