, weshalb das Bundesjustizministerium die Planung und Genehmigung wichtiger Infrastrukturprojekte deutlich beschleunigen will. Eine der vielen Stellschrauben, an denen gedreht wird, sind die Verfahren vor Verwaltungsgerichten. Sie werden gern mal als Bremsklötze ausgemacht - nicht immer zu Recht.Referentenentwurf, der den Gerichtsverfahren Beine machen soll
, mit den anderen Ressorts abstimmen. Doch wie es aussieht, kommt das Gesetzgebungsprojekt selbst nicht so recht voran: Umweltministerin Steffi Lemke hat dem Vernehmen nach Bedenken, weil mit dem Gesetz auch Großprojekte beschleunigt würden, die das genaue Gegenteil von Klimaschutz sind. Zentraler Baustein des Referentenentwurfs ist ein"Vorrang- und Beschleunigungsgebot". Es soll Verfahren beispielsweise durch einen"frühen ersten Termin" ankurbeln, der schon zwei Monate nach Eingang der Klageerwiderung abgehalten wird. Hinzu kommen Regeln zur"Präklusion" von Erklärungen und Beweismitteln: Gerichtliche Fristen sollen es Klägern erschweren, mit immer neuen Schriftsätzen einen Prozess endlos in die Länge zu ziehen.
Tatsächlich umfasst die lange Liste der Infrastrukturprojekte, auf die das Beschleunigungsgebot abzielt, zwar alle Schwerpunkte der Energiewende, von Windenergie bis Wasserkraft. Der maßgebliche Paragraf 48 der Verwaltungsgerichtsordnung erwähnt allerdings auch"das Anliegen, die Erweiterung oder Änderung und den Betrieb von Verkehrsflughäfen". Gleiches gilt für"den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen und Landesstraßen".
me_for_earth W_Janisch 'die Gesetzgebung hakt' ... ein Euphemismus, denn eigentlich müsste es heißen 'dem FDP-Verkehrsminister ist das Klima doch schei**egal'.
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