zur Geschwindigkeitskontrolle ist rechtmäßig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Demnach ist das im Mai in Kraft getretene niedersächsische Polizeigesetz eine hinreichende Grundlage für die Geschwindigkeitsüberwachung.genannte Radaranlage an der B6 zwischen Laatzen und Gleidingen. Diese ermittelt auf einer Strecke von zwei Kilometern die Durchschnittsgeschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge.
Das Urteil wurde im Mai vom Oberverwaltungsgericht bestätigt, doch im Juli entschieden die Richter anders. Ende Mai war das niedersächsische Polizeigesetz wirksam geworden. Dies habe nachträglich die notwendige Eingriffsermächtigung geschaffen, befanden die Richter. Es ging dabei aber nur um eine vorläufige Erlaubnis.
Jetzt wurde die endgültige Genehmigung vom Gericht erteilt. Demnach erlaubt Paragraf 32 des niedersächsischen Polizeigesetzes die Aufnahme von Bildern zur Messung der Geschwindigkeit von Autos. Hierzu darf die Polizei"Bildaufzeichnungen offen anfertigen und damit auf einer festgelegten Wegstrecke die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs ermitteln". Dabei müssen die Daten anonymisiert und gelöscht werden, falls kein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt.
Ich könnte mir vorstellen, dass solche Dinge „bürgerlichen Ungehorsam“ provozieren. Wenn die Reparaturkosten der Anlagen aus dem Ruder laufen wird der Unsinn wieder verschwinden.
Man ändert die Gesetze um den Überwachungsstaat zu ermöglichen. Für die Ernte von 19Kg Steinpilzen wird man mit 1500€ Geldstrafe belegt. Überfahren eines Mädchens kostet 5000€. Das Land verkommt und die Dummen jubeln.
dann bitte jetzt bundesweit einheitlich einführen - und dazu flächendeckend
An alle Peivatblitzer: 😭😭😭😭😭
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