Gerichtsurteil zu LNG-Terminal vor Rügen: Keine Sicherheitsrisiken im Hafen von Mukran

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LNG-Terminal,Flüssiggas,Rügen

Noch immer besteht bei Vertretern vor Ort Hoffnung, das LNG-Terminal vor Rügen zu verhindern. Allerdings erteilt das Bundesverwaltungsgericht dem Anliegen nun Absage. Die beim Einspruch vorgebrachten Sicherheitsrisiken seien nicht erkennbar.

Noch immer besteht bei Vertretern vor Ort Hoffnung, das LNG-Terminal vor Rügen zu verhindern. Allerdings erteilt das Bundesverwaltungsgericht dem Anliegen nun Absage. Die beim Einspruch vorgebrachten Sicherheitsrisiken seien nicht erkennbar.

Die Eilanträge der Gemeinde Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks und von zwei privaten Grundstückseigentümern gegen den Betrieb des Flüssiggas-Terminals auf Rügen im Hafen Mukran sind gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte sie für unzulässig. Die geltend gemachten Sicherheitsrisiken seien nicht erkennbar.

Das Terminal besteht aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von Flüssigerdgas , einem Tankschiff und weiteren Anlagen an Land. Mecklenburg-Vorpommern hatte den Betrieb im April genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte nun, dass in Betracht kommende Schutzobjekte wie die Wohnhäuser der Antragsteller oder die Jugendherberge Prora weit außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands lägen.

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