Wer müsste als Erbe den verstorbenen Papst Benedikt XVI. vor Gericht vertreten? Diese Frage beschäftigt den Kläger in einem Missbrauchsverfahren seit Monaten. Zur Suche gibt es nun ein Urteil.
Die deutsche Justiz ist laut einem Gerichtsbeschluss in Bayern nicht für die Suche nach etwaigen Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. zuständig. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden und sich damit der Auffassung des Amtsgerichts in der Landeshauptstadt angeschlossen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.
Sowohl sein Elternhaus im oberbayerischen Marktl als auch sein ehemaliger Wohnsitz in Pentling in der Oberpfalz gehörten zum Zeitpunkt von Ratzingers Tod demnach einer kirchlichen Stiftung und dem "InstitutDie Frage nach etwaigen Erben Ratzingers ist für das Verfahren in Traunstein relevant, weil der in der Zwischenzeit gestorbene Papst Benedikt XVI. ursprünglich unter den Beklagten war.
Das Verfahren gegen Ratzinger wurde aber abgetrennt, weil nach seinem Tod noch immer unklar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt und damit gewissermaßen auch das Verfahren erbt. Deshalb bleibt das Verfahren in diesem Zusammenhang ausgesetzt. Der Kläger fordert in dem Zivilprozess mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum. Im Januar hatte er persönlich vor dem Gericht seine Erlebnisse geschildert. Der Kläger ist eines von zahlreichen Opfern des Priesters, dessen Fall der wohl bekannteste aus dem vor zwei Jahren vorgestellten Gutachten zu sexueller Gewalt im katholischen Erzbistum München und Freising ist.
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