Eine Beamtin in Brandenburg soll zu Rechtsrockkonzerten gegangen sein und Kontakte zur rechtsextremen Szene gehabt haben – das Finanzministerium des Bundeslandes darf sie jedoch nicht entlassen. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies eine Klage des Ministeriums auf Entfernung aus dem Dienst ab. Auch die »Märkische Allgemeine Zeitung«
Die Frau soll unter anderem Konzerte mit rechtsextremer Musik besucht haben. »Die Kammer konnte nicht feststellen, dass die Beamtin ein Dienstvergehen begangen hatte«, so der Sprecher des Verwaltungsgerichts Potsdam.Das Finanzministerium teilte dagegen auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit, es hätten gewichtige und hinreichende Gründe vorgelegen, um entsprechend tätig zu werden. »Das Verwaltungsgericht Potsdam kam jetzt zu einer anderen Bewertung.
Die Landesregierung will künftig Extremisten unter angehenden Beamten besser aufspüren. Vor dem Amtseid wird es für angehende Beamtinnen und Beamte eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz geben, ob sie mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind.Haben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.
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