wurde am Donnerstag nach einem Schuldeingeständnis und einer Entschuldigung bei dem Opfer vor dem Landgericht Salzburg zu 40.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben, was zu einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren hätte führen können. Der Schlussmann des nächsten St. Pauli-Gegners gilt somit nun nicht als vorbestraft.
„Ich bedaure den Vorfall zutiefst. Ich würde mich noch gerne beim Opfer persönlich entschuldigen“, hatte Gersbeck gleich zum Prozessauftakt gesagt. Anschließend hatte er sich per Handschlag bei dem 22-jährigen Österreicher entschuldigt und angefügt: „Ich hoffe, dass du keine Folgeschäden hast.“Das Opfer der nächtlichen Prügelei in Zell am See am 16.
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