Gericht verbietet Berliner Polizist Social-Media-Auftritte

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Ein Berliner Kommissar darf nach einem Interview mit einem Clan-Mitglied vorerst nicht mehr als Polizist bei verschiedenen sozialen Medien auftreten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden und damit ein Verbot der Polizei bestätigt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die Behörde hatte dem Hauptkommissar seine Aktivitäten bei Tiktok untersagt, nachdem er dort per Livestream ein Interview mit einem bekannten Angehörigen eines Berliner Clans geführt und diesen dabei geduzt hatte. Im Juni 2022 untersagte die Behörde ihm sämtliche Social-Media-Auftritte mit Polizeibezug und forderte ihn auf, seine Beiträge und den Profilnamen zu löschen.

Dagegen wehrte sich der Polizist vor Gericht - zunächst erfolglos. Nach Ansicht der Richter hat der Polizist bei dieser Art der Nebentätigkeit seine dienstliche Pflichten verletzt.

Das Interview mit dem Angehörigen eines Berliner Clans offenbare „ein nicht zu akzeptierendes Näheverhältnis zum Clan-Milieu“, so die zuständige 36. Kammer. Dies begründe Zweifel daran, ob der Beamte sein Amt künftig pflichtgemäß und unparteiisch ausüben werde. Als Polizeibeamter unterliege er besonderen Treuepflichten gegenüber seinem Dienstherrn, denen private Kontakte in diese Szene widersprächen.

 

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