Die Verurteilung einer Rotenburger Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung wird neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.Die Richterin landete selbst vor Gericht. Und dort, wo sie im März vorigen Jahres nicht nur auf der Anklagebank saß, sondern auch eine empfindliche Freiheitsstrafe erhielt, wird sie sich noch einmal einfinden müssen. Das kann ihr nur recht sein.
Die damals 54-jährige Juristin hatte die ihr zur Last gelegten Fälle, die fünf oder sechs Menschen betrafen, vor Gericht nicht bestritten, aber betont, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Sie sei dienstlich und privat überlastet gewesen. Nicht nur ihr Verteidiger Armin von Döllen hatte Freispruch gefordert, sondern auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Verden. Der Angeklagten könne kein Vorsatz nachgewiesen werden. Doch es kam anders.
Der BGH sei zu einer ganz anderen Bewertung als das Landgericht gekommen, stellte Verteidiger von Döllen zufrieden fest. Das LG habe damals „zu aller Überraschung“ geurteilt und eine so hohe Haftstrafe ausgesprochen“, sagte der erfahrene Strafverteidiger von der Bremer Kanzlei Hannover & Partner mit Verweis darauf, dass auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert habe. „Das konnte so nicht bestehen bleiben“.
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