Einige wollen die Füße im Ruhestand nicht hochlegen und im Rentenalter weiter arbeiten. Dabei gilt es auch beim Minijob einiges zu beachten.
Frankfurt – Viele fiebern dem wohl verdienten Ruhestand entgegen: Dann können sich Rentnerinnen und Rentner auf ihre freie Zeit konzentrieren. Das gilt aber nicht für alle: Viele Menschen arbeiten in deroder gehen als langjährig Versicherte vorzeitig in Rente und dennoch einer Tätigkeit nach. Viele von ihnen sind geringfügig beschäftigt und verdienen damit maximal 538 Euro im Monat.zahlt, kann seine Rente zusätzlich erhöhen.
Wollen Rentnerinnen und Rentner im Ruhestand noch arbeiten, gibt es einiges zu beachten. © Michael Gstettenbauer/imagoim vergangenen Jahr unbegrenzt hinzuverdienen. Wer also vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt ausscheidet und weiterhin arbeiten möchte, muss keine Abzüge mehr in Kauf nehmen. Vor der Gesetzesänderung war das nur nach Erreichen der regulären Altersgrenze möglich.
Bei Erwerbsminderungsrenten gibt es allerdings noch eine Hinzuverdienstgrenze. Diese wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2024 beläuft sie sich auf 18.558,75 Euro. Wer die Grenze mit seinem Einkommen übersteigt, muss mit Rentenabzügen rechnen. In der Regel ist das bei einem Minijob nicht der Fall. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 37.117,50 Euro.
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