Anzeige Sperrt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen absichtlich für längere Zeit in der Toilette ein, kann ihm fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg laut Mitteilung vom Mittwoch entschieden und die Kündigungsschutzklage eines Lageristen abgewiesen.
Zitat: Sperrt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen absichtlich für längere Zeit in der Toilette ein, kann ihm fristlos gekündigt werden. ... also kurzzeitig könnte man unliebsame Kollegen ... 🤔😏🤣
Dumm !!
Ja, in der Tat Freiheitsberaubung.
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