Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen wegen der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal eingestellt. Einige Hinterbliebene wehren sich nun juristisch dagegen.im Ahrtal eingestellt, doch die Hinterbliebenen wollen das nicht akzeptieren. In zwei Fällen habe er Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, sagte der Anwalt einiger Hinterbliebener, Christian Hecken.
Lehnt die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde ab, bleibt den Hinterbliebenen noch eine Möglichkeit. Sie können mit einem sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor das Oberlandesgericht Koblenz ziehen."Man kann es sicherlich auch anders sehen, als die Staatsanwaltschaft in Koblenz", sagte Zimmermann zum Ermittlungsergebnis. Daher sei es auch nicht ausgeschlossen, dass es bei einer Beschwerde zu einem anderen Ergebnis komme.
Die Straftaten, um die es in diesem Fall gehe, verjähren nach zehn Jahren, erklärte Zimmermann. Um das zu verhindern, müsse es innerhalb der zehn Jahre zumindest ein Urteil geben. "Wenn das nicht passiert, dann muss man sofort einstellen, egal, wie überzeugt man jetzt von der Schuld ist oder nicht."und den Hinterbliebenen groß.
Sie sehen laut Hecken auch den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin in der Verantwortung. Ihn hatten sie zuvor aufgefordert, die Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft zu verhindern. Am Dienstag stand das Thema auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses im Landtag in Mainz. Dort erwarte man vom Justizminister "weitere Ausflüchte und Ausreden", sagte Hecken. Mertin gab auf Nachfrage vor dem Ausschuss am Nachmittag kein Statement ab. Ein Sprecher teilte lediglich mit, dass es den Betroffenen auch nach Ansicht des Justizministers selbstverständlich freistehe, "alle zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe vollumfänglich auszuschöpfen".
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