Fluggastrechte: Entschädigung auch bei Verspätung außerhalb der EU - WELT

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Wer stundenlang auf einen Anschlussflug warten muss, hat Anrecht auf Entschädigung von der zuerst gebuchten Airline – selbst wenn diese nicht für die Panne verantwortlich ist. Das entschied der EuGH. Aber es gibt Ausnahmen.

Anzeige Wer bei einem Fernflug zu einem Ziel außerhalb Europas an einem Umsteige-Airport für mehrere Stunden strandet, kann eine Entschädigung nach den Fluggastrechten der EU verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden.

 

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