warten, die im Dezember vorliegen sollen."Wir können die Kindergrundsicherung erst dann im Bundestag beschließen, wenn auch die Ergebnisse dieses Forschungsauftrages vorliegen und eingearbeitet sind", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, der"Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zum Entwurf der Familienministerin.
"An Lisa Paus' Gesetzentwurf haben wir als Parlamentarier noch viele offene Fragen, etwa ob Bürokratie wirksam abgebaut wird, die neue Administration und Behördenaufteilung so wirklich funktioniert." Das Gesetzgebungsverfahren werde auf jeden Fall"noch einige Zeit dauern". Die Kindergrundsicherung müsse in ein Gesamtkonzept zur Stärkung von Arbeitsanreizen im Sozialstaat eingebettet werden.
Öffentlich ist von der Kommission bisher wenig bekannt. Allerdings ist das Münchner Ifo-Institut daran beteiligt, wie eine Information über ein Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums auf der Ifo-Internetseite ausweist. Die Projektlaufzeit ist dort mit März bis Dezember 2023 angegeben.
Deswegen könne die Kindergrundsicherung nicht ohne Rücksicht darauf beschlossen werden, argumentierte Vogel. Mit der Kindergrundsicherung will die Ampel die Familienleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag neu ordnen und für Berechtigte leichter zugänglich machen.
Der Deutsche Landkreistag hatte sogar vor einem"Verwaltungsdesaster" durch neue Doppelstrukturen von Jobcentern und Familienkassen gewarnt.
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