Der VfL Osnabrück hatte als erster Verein Einspruch gegen die Strafe wegen der Fan- Protest e gegen einen möglichen Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga eingelegt. Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann innerhalb einer Woche Berufung vor dem DFB -Bundesgericht eingelegt werden.zu der Geldstrafe verurteilt, nachdem Fans in drei Heimspielen im Stadion an der Bremer Brücke gegen den 1.
Geschäftsführer Welling hatte unter der Woche angekündigt, weiter rechtlich gegen die Strafe angehen zu wollen:"Sollte unserem Einspruch nicht stattgebeben werden, ist es durchaus möglich, dass wir vor ordentliche Gerichte gehen und da für Meinungsfreiheit, aber auch andere Dinge im Sinne unserer Fans einstehen", hatte er gegenüber derDer Zweitliga-Absteiger kann sein letztes Saisonspiel am 19. Mai im eigenen Stadion austragen.
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